
What’s next in Payments? Zu neuen Regeln und Investitionsbedarfen im Zahlungsverkehr

Die EU Ändert die Regeln für den Zahlungsverkehr – unter anderem mit PSD3 und PSR. Was genau kommt da auf Banken und Zahlungsverkehrs-Verantwortliche zu? Wir skizzieren Handlungsfelder, Änderungsbedarfe und Vorbereitung.
2024 wird für Verantwortliche im Bereich Payments eine Zeit der Veränderungen: Die EU führt neue Regularien ein, die tiefgreifende Änderungen in der Landschaft der elektronischen Zahlungen mit sich bringen. Die Neuerungen dürften in den meisten Banken etliche Veränderungen erforderlich machen.
Wir geben hier einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und skizzieren, wie Banken sich bestmöglich darauf vorbereiten (Spoiler: ein spezifischer Projektansatz wird erforderlich werden!).
Das EU-Parlament hat am 07. Februar 2024 beschlossen, Sofortüberweisungen europaweit zur Pflicht zu machen – Banken dürfen den entsprechenden Dienst nicht teurer machen als herkömmliche Überweisungen. Was das für Geldhäuser heißt und wie sie sich vorbereiten, haben wir bereits an anderer Stelle beschrieben – hier geht’s zum Beitrag:
Zum Newsroom-Text „Die Sofortüberweisung kommt“ (mit Updates aus dem Februar)
Die bevorstehenden Änderungen – konkret: der Ersatz der PSD2 durch PSD3 und PSR – zielen vor allem darauf ab, den Verbraucherschutz zu verbessern und Open Banking weiter zu fördern.
Überdies sollen neue Regeln bereits bestehende teils ergänzen, um einzelne Regulierungs-Gesichtspunkte zu klären und in besseren Einklang zu bringen. Besonders betroffen sind dabei Bereiche wie Kundenzugriff und -Authentifizierung, Informationspflichten gegenüber Kunden, Schnittstellen zwischen Banken und Zahlungsdienstleistern sowie Betrugsprävention und Haftung.
Im Rahmen dieses Beitrags bemühen wir uns, die wichtigsten Änderungsbedarfe darzustellen, die sich aus allen geplanten Regeländerungen ergeben; auf eine detaillierte Zuordnung der jeweiligen Vorschriften, Artikel und Paragrafen verzichten wir dabei (sofern Sie eine solche wünschen, sprechen Sie uns gerne an – wir beantworten gern Ihre Fragen!).
So betrachtet, werden folgende Handlungsfelder erkennbar:
Wichtig bei alldem: Einige der Neuerungen (insbesondere die aus der PSR) könnten nach Inkrafttreten sehr schnell gültig werden, da sie keine Umsetzung in nationale Gesetzgebung erfordern.
Diese Frage dürften viele Payments-Verantwortliche im kommenden Jahr zu hören bekommen – und je nach Startvoraussetzungen der Bank ganz unterschiedlich beantworten.
Fast immer dürfte aber zutreffen, dass die neuen Regeln etliche Anpassungen erfordern; von der reinen Erweiterung und Verbesserung bestehender Abläufe bis zur Integration ganz neuer Schnittstellen und Dienste. Erlaubnis-Dashboards oder auch der wichtige IBAN-Name-Check dürften fast überall noch zu entwickeln sein.
Die Liste zu startender Vorhaben dürfte deshalb in den meisten Instituten schnell eine erhebliche Länge erreichen – und damit zu erheblichen Lasten für Payments-, IT- und andere Bereiche führen. Geldhäuser sollten nicht damit rechnen, erforderliche Projekte „nebenbei“ umsetzen zu können, also innerhalb des Tagesgeschäfts und bestehender Budgets.
Was unserer Einschätzung nach vor allem bedeutet, dass sie schon jetzt mit einer Vorstudie beginnen sollten.
Hierbei dürfte vor allem zu beachten sein: Die erforderlichen Projekte dienen beinahe ausschließlich der Compliance, bieten also keinen Geschäftsmehrwert im Sinne etwa durch neue Umsätze oder erhöhte Produktivität. Sie sind also, kurz gesagt, zunächst reine Kostentreiber.
In Anbetracht dieser Tatsache werden Verantwortliche Themen wie Priorisierung und Effizienz in den Fokus nehmen – und im besten Falle Maßnahmen und Schritte wie Impact-Betrachtungen, strategische Projektplanung und zielführende Ressourcen-Planung vorantreiben. Dabei sollten sie insbesondere auch die Einrichtung einer Projektsteuerungs-Ressource einplanen, die alle erforderlichen Vorhaben steuern kann.
Die neuen EU-Regularien bringen tiefgreifende Veränderungen mit sich. Eine sorgfältige Vorbereitung und strategische Planung sind unerlässlich, um die Einhaltung zu gewährleisten und die Herausforderungen erfolgreich zu meistern.