Gegen Umsatzsteuerbetrug im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr: Das CESOP-Melderegister kommt
Zum 1. Januar 2024 plant die europäische Kommission mithilfe eines Melderegisters für grenzüberschreitende Zahlungsdienste Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten im Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug handlungsfähiger zu machen.
Zahlungsdienstleister sollen bei sogenannten Cross-Border-Payments (XB-Payments) künftig Transaktionsdetails an EU-Steuerbehörden melden, sobald sie mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen an denselben Zahlungsempfänger tätigen.
Zu diesem Zweck wird die zentralisierte und abgleichbare Datenbank CESOP (Central Electronic System of Payment Information) eingerichtet.
Einzelheiten zum neuen Meldesystem sowie sämtliche technischen Handreichungen finden Sie u.a. hier:
CESOP = zentrale Datenbank für neues Meldeverfahren für Cross-Border-Payments
CESOP sammelt gemeldete transaktions- und personenbezogenen Daten grenzüberschreitender Zahlungen, speichert diese für höchstens fünf Jahre und stellt sie über das multilaterale Frühwarnsystem Eurofisc den Steuerbehörden der EU zur Verfügung.
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