Wie die finius bereits Anfang dieses Jahres berichtet hat, steht das CESOP-Melderegister kurz vor Inbetriebnahme. Schon im Jahr 2019 wurde im Rahmen einer EU-Konferenz beschlossen, eine Änderung der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG vorzunehmen. Anlass war die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen durch fortschreitende Digitalisierung und die wirksame Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges, der allein im Jahr 2019 zu Mehrwertsteuerverlusten von 134 Milliarden EUR bei den EU-Ländern führte.
In Kürze: Was bedeutet CESOP?
Nach dem Richtlinienvorschlag sollen die Änderungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie schrittweise ab dem 01.01.2024 umgesetzt werden. Die erste Meldung ist damit am 30.04.2024 fällig. Die Umsetzung in das deutsche Recht, das heißt in das Umsatzsteuergesetz § 22g, ist bereits erfolgt. Bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges sollen nun Zahlungsdienstleister helfen, weil diese die Daten zu allen Transaktionen haben. Da sich hieraus allein noch kein Mehrwertsteuerbetrug erkennen lässt, will sich die Europäischen Union diese Daten mittels weiterer Instrumente nutzbar machen.
Wohin Zahlungsdienstleister melden, steht jetzt fest
Die Europäische Kommission ab Januar das System CESOP für Ihre Mitgliedsländer verwalten und von diesen Mitgliedsländern die Daten empfangen. Die empfangenen Daten werden analysiert und mit anderen Datenbanken verglichen. Dazu sollen die Zahlungsdienstleister die Auslandstransaktionen identifizieren und an die nationalen Behörden melden. Die empfangene Behörde ist mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereits benannt worden, wobei bislang nur das standardisiertes XSD-Meldeschema feststeht. Der genaue technische Meldeweg (Schnittstelle zum BZSt) ist allerdings noch offen. Die Nationale Behörden leiten die Auslandstransaktionen an CESOP weiter und empfangen Informationen von CESOP via Eurofisc zur Unterstützung gegen den Mehrwertsteuerbetrug.
Meldepflicht, was heißt das konkret?
Es sind grundsätzlich alle Zahlungsdienstleister im Sinne der Payment Service Directive (PSD) verpflichtet, Aufzeichnung über grenzüberschreitende Zahlungen zu führen, sobald ein Zahlungsempfänger mindestens 25 grenzüberschreitende Zahlungen im Kalenderquartal erhalten hat. Die Zahlungsdienstleister sind in der Pflicht, bei Zahlungen innerhalb der EU zu melden. Das bedeutet, die Zahlungsempfängerbank meldet, da der Zahlungsempfänger der Mehrwertsteuerpflichtige sein wird. Bei Zahlungen außerhalb der EU ändert sich die Meldepflicht und die Auftraggeberbank muss melden, da die Empfängerbank außerhalb der EU liegt und somit nicht mehr unter die Meldepflicht fällt. Die Meldung muss innerhalb des auf das Quartalsende folgenden Monats erfolgen und für 3 Jahre aufbewahrt werden.
CESOP-Update: Zahlungsdienstleister müssen an nationale Behörden melden
Welche Informationen sind zu melden?
Es wird zwischen verpflichtenden Angaben, welche zur Identifikation des Ortes der Zahler und Zahlungsempfänger notwendig sind und zwischen den Angaben, die aufzuzeichnen sind, sofern vorhanden, unterschieden. Verpflichtend soll jeweils der Name des Unternehmens des Zahlungsempfängers sowie IBAN, BIC, Betrag, Währung, Datum und Uhrzeit der Transaktion und der Ursprungsmitgliedsstaat der Zahlung sein. Falls vorhanden, sollen Angaben zur USt-Identifikationsnummer, anderen Steuernummern, der Adresse des Zahlungsempfängers sowie Bezugnahmen / Referenzen gemacht werden und ob die Zahlung aus den Unternehmensräumen des Zahlers eingeleitet wurde.
Welche Herausforderungen ergeben sich für Zahlungsdienstleister?
Zahlungsdienstleister sollten sich jetzt mit den neuen Meldepflichten auseinandersetzen und evaluieren, welche Daten für die Meldungen gesammelt und aufbereitet werden müssen. Durch das hohe Datenvolumen sollten technische Lösungen angedacht werden. Eine Herausforderung wird sein, die Bereitstellung der erforderlichen Kundendaten wie MwSt.-Identifikationsnummer oder sonstige nationale Steuernummer anzustoßen. Sind die Daten vollständig oder fehlen zwingend erforderliche Informationen?
Weiter sollten Sie sich als Zahlungsdienstleister u.a. mit folgenden Fragen auseinandersetzen:
– Wie können Sie feststellen, ob Sie oder ein anderer Zahlungsdienstleister meldepflichtig sind?
– Können Sie die konzerninternen Beziehungen und Zahlungen mit Tochtergesellschaften und Niederlassungen in der gesamten EU identifizieren?
– Wie werden Daten für alle Zahlungskanäle und ggf. für konzerninterne Überweisungen generiert? Welche Daten sind bereits verfügbar?
– Wie werden die meldepflichtigen Daten aggregiert und klassifiziert?
Wie gestalten Sie Ihr Reporting in den unterschiedlichen Mitgliedstaaten, in Hinblick auf die jeweilige Anforderung an das Format (XML)?
– Gibt es Synergieeffekte bei bestehenden Datenflüssen, Prozessen und Systemen bzgl. weiterer Meldepflichten?
– Wie können Sie sicherstellen, dass Sie keine Duplikate im Transaktionsprotokoll haben?
– Kennen Sie alle Zahlungsmethoden, die Sie nutzen?
– Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Umsetzung.
Wir von der finius sind Experten im Bereich Zahlungsverkehr, beobachten die weiteren Entwicklungen bei CESOP u.a. mit Blick auf den technischen Meldeweg und stehen Ihnen bei Fragen gerne beratend zur Seite.